Wir handhaben unser Datenmanagement gemäss der aktuellen Gesetzeslage und den Bestimmungen der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft (SSO), der medizinischen Schweigepflicht und den Archivierungsvorschriften für Zahnmedizin.

Wir erheben nur die relevanten Daten, die für unsere umfassende zahnmedizinische Betreuung nötig sind und speichern diese 20 Jahre. Danach, steht es uns frei die Daten zu löschen. Ein vorzeitiges Löschen der Daten kann nur schriftlich und nach schriftlicher Unterzeichnung der Übergabe der Daten an den Gesuchsteller erfolgen. Dateneinsicht kann beantragt werden. Der Todesfall des Eigners wird wie die Verjährung der Aufbewahrungsfrist gehandhabt.

Die Daten sind in Haus und extern als Kopie in der Schweiz sicher und redundant vorhanden und geschützt.

Um die umfassende zahnmedizinische Gesundheitsbetreuung auf höchstem Niveau für Sie zu leisten, arbeiten wir mit spezialisierten Kollegen und zahntechnischen Laboratorien zusammen. Diese unterstehen denselben Vorschriften und halten diese ein. Nicht anonymisierte Daten werden nur nach vorherigem Einverständnis des Eigners weitergegeben und nur auf postalischem Weg versandt oder über geschützten Emailverkehr weitergegeben (www.hin.ch). Mit ausdrücklicher persönlicher und dokumentierter Erlaubnis des Dateneigners oder dessen autorisierten Angehörigen kann in dringenden Situationen davon abgesehen werden.

Unsere Mitarbeiter sind über das Thema Datensicherheit und Schweigepflicht sensibilisiert und geschult.

Für Ihre schützenswerte Gesundheit
hirtpedrinikellerzahnÄrzte Team

gut gepflegt ist halb gelächelt